Aufenthaltsrecht

Asylrecht

Falls Sie wegen drohender politischer Verfolgung oder aus sonstigen humanitären Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können vertrete ich Sie sowohl im behördlichen Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als auch im gerichtlichen Verfahren bei den Verwaltungsgerichten. Im behördlichen Verfahren bereite ich Sie umfassend auf die Anhörung beim Bundesamt vor. Gegebenenfalls kann auch eine Begleitung zum Anhörungstermin erfolgen. Sofern Ihr Asylantrag schon abgelehnt wurde, lege ich für Sie Klage ein und vertrete Sie anschließend im Gerichtsverfahren. Auch hierbei werden anhand von Einzelgesprächen alle für das Verfahren relevanten Einzelheiten herausgearbeitet um nachteilige Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden sowie vermeintliche Widersprüche aufzulösen. Bei der Gerichtsverhandlung werden anschließend alle prozessualen Mittel genutzt um ihr Recht durchzusetzen.

 

Aufenthaltsrecht

Daneben berate und vertrete ich Sie auch in allen sonstigen Angelegenheiten, die mir Ihrem Aufenthalt in Deutschland zusammenhängen, etwa beim Familiennachzug, bei der Beantragung bzw. Verlängerung Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs, zum Studium oder zur Arbeit.