Hausdurchsuchung

Falls die Polizei Sie mit einer Hausdurchsuchung überrascht, nehmen Sie am besten sofort telefonisch Kontakt zu mir auf. Ich bin in Notfällen unter der Nummer 030/120 536 210 erreichbar. Ich werde Sie unverzüglich in den betroffenen Räumen aufsuchen und darauf hinwirken, dass bei der Durchsuchung Ihre Rechte gewahrt werden. In der Zwischenzeit ist es wichtig, dass Sie ruhig bleiben und jegliches aggressive Verhalten gegenüber den Polizeibeamten unterlassen. Ansonsten droht Ihnen eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB).

Fragen Sie die Durchsuchungsbeamten, ob ein Durchsuchungsbefehl vorliegt oder es sich um eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug handelt. Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbefehl zeigen und bestehen Sie auf die Aushändigung einer Kopie. Anschließend überprüfen Sie, wann der Durchsuchungsbefehl erlassen wurde. Zwischen Erlass und der Hausdurchsuchung dürfen maximal sechs Monate liegen. Bei einer längeren Zeitspanne stellt der Durchsuchungsbeschluss keine wirksame Rechtsgrundlage für die Durchsuchung mehr dar. Machen Sie die Durchsuchungsbeamten darauf aufmerksam.

Besonders wichtig ist es, keinerlei Angaben zu den Tatvorwürfen zu machen. Sie haben das Recht zu Schweigen. Bestehen Sie zudem auf die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen (Nachbarn) und lassen Sie die Beamten nicht aus den Augen. Falls Gegenstände sichergestellt werden, sollten Sie sich damit nicht einverstanden erklären. Im Zweifel geben Sie hierzu keine Erklärung ab. Bestehen Sie darauf, dass alle sichergestellten Gegenstände so detailliert wie möglich im Protokoll aufgeführt werden. Falls sich aus dem Durchsuchungsbefehl ergibt, dass ganz bestimmte Gegenstände gesucht werden, kann es ratsam sein, diese den Beamten auszuhändigen. Dies kann unter Umständen die Durchsuchung verkürzen und eventuell das Auffinden weiterer belastender „Zufallsfunde“ verhindern.

Anschließend werde ich überprüfen, ob der Durchsuchungsbefehl rechtmäßig erlassen und vollzogen wurde. Falls dies nicht der Fall ist, sind die dadurch erlangten Beweise eventuell nicht verwertbar. Dies bedarf einer anspruchsvollen juristischen Überprüfung, die ich gerne für Sie übernehme.