Strafrecht

Machen Sie keine Aussage

Falls Sie einer Straftat beschuldigt werden sollten Sie sich nicht zur Sache äußern. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Falls Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten sollten Sie diese ignorieren. Sie haben das Recht zu Schweigen und sind keineswegs verpflichtet, sich zur Polizei zu begeben.

 

Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Erst aus der Akte können Sie sicher erfahren, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel der Polizei zur Verfügung stehen. Oftmals wird der Tatnachweis mit den vorhanden Beweismitteln nicht geführt werden können.

In vielen Fällen lassen sich Beschuldigte jedoch ohne jede Not zu einer voreiligen Aussage verleiten und produzieren dadurch die sonst fehlenden Beweismittel selbst. Sie begeben sich in eine schwierige Situation, in der Sie sich häufig erfahrenen Ermittlern ausliefern, ohne zu wissen, worum es wirklich geht und welche Informationen den Behörden zur Verfügung stehen. Die Polizisten werden jedoch oftmals wissen, wie sie ihre Fragen stellen müssen um Sie aufs Glatteis zu führen. Es versteht sich von selbst, dass es besser ist erst dann eine Aussage zu machen, wenn man den Behörden in die Karten geschaut hat.

 

Schweigen führt nicht zu einem Nachteil 

Ihr Schweigen kann nicht gegen Sie verwendet werden. Die Strafverfolgungsbehörden werden auch nicht insgeheim davon ausgehen, dass Sie durch Ihre Schweigen verdächtig sind, da dieses Verhalten absolut üblich ist und jeder rechtskundige Beschuldigte schweigt.

 

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